Fahrerlagerordnung

Offenes Feuer und Notstromaggregate sind ausnahmslos verboten. Grill mit ausreichendem Abstand zu brennbaren Materialien Bäumen usw. nur nach Absprache.

Löschwasser (Eimer mit Wasser) ist neben dem Grill zu positionieren.

Behandelt das Festgelände so, als wäre es euer eigener Garten. Wir haben einen WC Wagen.

Müll ist Fachgerecht aufzubewahren und zu entsorgen.

Bei jeglichen Verstößen der Fahrerlagerordnung behalten wir uns einen Verweis vom Festgelände vor.

Fahrerlagerordnung Club“ Freunde Alter Technik“ Buir e.V

Sehr geehrter Teilnehmer, wir freuen uns auf Ihren Besuch und danken Ihnen für Ihre Bereitschaft, an unserem Treffen teilzunehmen.

 Wir gehen davon aus, dass wir für Sie diese umfangreichen Teilnehmerbedingungen nicht benötigen, da Sie sich als verantwortungsvoller Teilnehmer so verhalten, dass wir für Sie diese Regelung nicht brauchen. Wir als Veranstalter sind jedoch gezwungen Regeln aufzustellen.

0.Nutzt den Toilettenwagen, Menschliche überreste gehören nicht in einen Park.(Einige benehmen sich wie Affen).

1. Die Besitzer bzw. Fahrer haften für Ihre
Fahrzeuge und Maschinen auf dem Ausstellungsgelände.
2. Alle Fahrzeuge und Maschinen sind nur unter Aufsicht des Besitzers oder des Fahrers in
Betrieb zu setzen Im Fahrerlager nur zur An und Abreise.
3. Nur versicherte und verkehrssichere Fahrzeuge und Maschinen dürfen bewegt werden.
4. Das Fahren der Fahrzeuge auf dem Ausstellungsgelände ist nur mit gültigem
Führerschein und mit max. 6 Km/ h erlaubt. Kindern ist grundsätzlich das Fahren oder in Betrieb setzen der Fahrzeuge und Maschinen untersagt.
5. Das Fahren oder in Betrieb setzen der Fahrzeuge und Maschinen unter Alkoholeinfluss/ Drogeneinfluss ist (Straßenverkehr) verboten.
6. Soweit anwendbar, gelten die Bestimmungen der StVO-und StVZO.
7. Für verursachte Schäden und Unfälle haftet der Besitzer bzw. der Fahrer des Fahrzeuges
oder der Maschine, es gilt das Verursacher-Prinzip. Dieses gilt auch für Umweltschäden.
8. Der Veranstalter kann aus organisatorischen Gründen Fahrzeuge, Maschinen oder Geräte
bei Seite schieben oder an einen anderen Platz auf dem Ausstellungsgelände bringen.
9. Der Veranstalter kann die Inbetriebsetzung von gefährlich erscheinenden oder die Umwelt belastenden Fahrzeugen, Maschinen oder Geräte untersagen.
10. Fahrzeuge, Maschinen oder Geräte müssen grundsätzlich auf die vom Aussteller
angegebene Ausstellungsfläche Festplatz (nicht Fahrerlager oder Parkanlage) abgestellt werden. Die Mitnahme ins Fahrerlager ist nicht gestattet.
11. Die Teilnehmer im Fahrerlager haben sich so zu verhalten, dass keine anderen Teilnehmer und Anwohner
gefährdet oder durch Lärm oder andere Aktivitäten belästigt werden.
Auf die Nachtruhe der anderen Teilnehmer und Bewohner ist Rücksicht zu nehmen.
12. Ein Stromanschluss für das Fahrerlager besteht in eingeschränktem Umfang, das Anzapfen der Elektroanlage der Ausstellungs- Einrichtungs, wie Zelt, Imbiss usw. ist untersagt. Das Einschalten von großen Kaffemaschienen,Wasserkochern,Friteusen,Höhensonnen,Sonnenbanken,Gesichtsbräunern ect. ist zu unterlassen.Bei mehrmaligem Stromausfall halten wir uns vor, diesen Anschluss abzuschalten. Stromerzeuger sind nur so weit zugelassen, wie sie die anderen Teilnehmer / Veranstalter /Anwohner nicht durch Lärm oder Abgase beeinträchtigen. Brand und Lärmschutzschutz steht hier ganz vorne! 
13. Für die Aufnahme in das Fahrerlager hat der Teilnehmer pro Zelt Wohnwagen ect. eine Gebühr von € 15,00 bei der Anmeldung im Fahrerlager zu entrichten.
14. Wegen der Gefährdung anderer Teilnehmer und Besucher und wegen der lärmbe –
lästigung müssen die Fahrzeuge zwischen Anreise und Abreise weitestgehend auf dem Ausstellungsgelände nicht Fahrerlager verbleiben.
15. Auf dem Ausstellungsgelände, den Parkplätzen und Zufahrten ist den Anweisungen
des Veranstalters Folge zu leisten.
16. Die Zufahrten zum Ausstellungsgelände und den Parkplätzen vor dem Ausstellungs-
Gelände sind für Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge frei zu halten.
17. Eine Haftung des Veranstalters für Schäden von Dritten oder Schäden die aus der
Nichtbeachtung dieser Bedingungen resultieren, ist ausgeschlossen.
18. Der Veranstalter kann Teilnehmer vom Ausstellungsgelände , so wie von den damit
verbundenen Einrichtungen und Plätzen verweisen, wenn diese sich nicht an diese Teilnehmer-Bedingungen halten, oder Anweisungen des Veranstalters nicht Folge leisten.

Wir wünschen Euch wie immer viel Spaß bei uns und offen das wir uns alle im Zelt oder auf dem Festplatz sehen. Euer Club Freunde alter Technik Buir e.V